Justizpalast Außenansicht
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30.10.2026 | Aktuelles, Allgemeines, Medien

Prof. Dr. F. Müller (1929 – 2026)

Nachruf für Prof. Dr. Otto F. Müller

Generalprokurator i.R.

(1929 – 2026)

Mit großer Betroffenheit haben die Mitglieder der Generalprokuratur die Nachricht vom Ableben von Generalprokurator i.R. Prof. Dr. Otto F. Müller zur Kenntnis nehmen müssen.

Prof. Dr. Otto F. Müller oder – wie ihn befreundete Kolleginnen und Kollegen nennen durften – kurz „Otto F.“ hat durch seine hohen Leitungsfunktionen die Justiz und auch durch sein Engagement in der Standesvertretung den staatsanwaltschaftlichen Berufsstand nachhaltig geprägt. Er war somit in mehrfacher Beziehung eine herausragende Persönlichkeit und bis ins hohe Alter den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie ihrer Tätigkeit eng verbunden. Die Bedeutung des staatsanwaltschaftlichen Berufsstandes für ein funktionierendes Staatsganzes, aber auch dessen notwendige Absicherung gegen unsachliche Einflussnahme war ihm stets ein besonderes Anliegen. Mit seinem – knapp vor seinem 97. Geburtstag erfolgten – Ableben am 26. Oktober 2026 haben in erster Linie seine Familie und die ihm eng verbundenen Personen, aber auch die Justiz einen ganz besonderen Menschen verloren.

Unbestreitbar war Prof. Dr. Otto F. Müller ein herausragender Jurist und ein ebenso prominenter Vertreter der österreichischen Justiz. Nach Abschluss des rechtswissenschaftlichen Studiums und Promotion zum Doktor der Rechte an der Universität Wien, Ernennung zum Richteramtsanwärter im Jahr 1955 und Ablegung der Richteramtsprüfung im Jahr 1957 war er ab dem Jahr 1957 zunächst als „Hilfsrichter“ und sodann ab 1958 zunächst als Sprengelrichter, dann als Richter bei verschiedenen Gerichten in Zivil- und Strafsachen im Sprengel des Oberlandesgerichts Wien, aber auch im Bundesministerium für Justiz sowie im Wege einer Dienstzuteilung bereits auch bei der Staatsanwaltschaft Wien und später auch bei der Staatsanwaltschaft Salzburg tätig. Im Jahr 1961 wurde er zum Staatsanwalt und 1970 zum Gruppenleiter der Staatsanwaltschaft Wien ernannt und sodann im gleichen Jahr der Generalprokuratur beim Obersten Gerichtshof dienstzugeteilt, bei der er 1971 zum Generalanwalt ernannt wurde. Im Jahr 1975 wurde er zum Leiter der Staatsanwaltschaft Wien befördert, bevor er dann im Jahr 1982 in das Amt des Leiters der Oberstaatsanwaltschaft Wien berufen wurde. Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1987 wurde ihm schließlich die Leitung der Generalprokuratur übertragen. Mit Entschließung vom 23. August 1996 verlieh ihm der Bundespräsident den Berufstitel „Professor“.

Prof. Dr. Otto F. Müller war aber auch der staatsanwaltschaftlichen Standesvertretung eng verbunden. So überrascht es nicht, dass er von 1970 bis 1982 die Funktion des (neunten) Präsidenten der Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (damals: Verein österreichischer Staatsanwälte) bekleidete und auch maßgeblich an für den staatsanwaltschaftlichen Berufsstand bedeutenden Gesetzesvorhaben mitwirkte, wie etwa an der Schaffung von Personalkommissionen mit Vorschlagsrecht für die Ernennung von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten und an der Verabschiedung eines Staatsanwaltschaftsgesetzes. Die Wiederaufnahme der seit Jahren stillgelegten Beratungen zu diesem Gesetz erfolgte erst auf sein entsprechendes Andringen beim damaligen Ressortleiter.

Das berufliche Wirken von Prof. Dr. Otto F. Müller bzw seine Beschäftigung mit dem Strafrecht beschränkte sich aber nicht auf seine Tätigkeit innerhalb der Justiz und in der Standesvertretung, sondern umfasste auch den akademischen Bereich, wo er sich bis ins hohe Alter vor allem dem internationalen Strafrecht widmete. Dies zeigte sich besonders in seinem unermüdlichen Engagement für die Internationale Strafrechtsgesellschaft (AIDP – Association Internationale de Droit Pénal), die er nicht nur jahrzehntelang als Vorstandsmitglied unterstützte, sondern deren österreichische Landesgruppe er 1974 mitbegründete und schließlich von 1987 bis 2019 als Präsident leitete.

Unser aller Anteilnahme gilt seiner Familie!

 

Wien, am 2. November 2026

Mag.a Margit Wachberger

Leiterin der Generalprokuratur

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Generalanwalt
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