

Leitung der Generalprokuratur
Ihrer Struktur nach ist die Generalprokuratur (wie jede Staatsanwaltschaft) monokratisch organisiert.
Ihr Leiter ist der Generalprokurator, der die Berechtigung hat, sich bei allen Amtshandlungen eines Stellvertreters zu bedienen (Substitutionsrecht), aber auch die Amtsverrichtung eines ihm unterstellten Organs an sich zu ziehen (Devolutionsrecht).
Generalprokurator Prof. Dr. Franz PLÖCHL
Der Generalprokurator hat vier Erste Generalanwältinnen und Generalanwälte als Stellvertreter.
Erster Generalanwalt Mag. Ulrich KNIBBE
Erster Generalanwalt Mag. Alexander BAUER